Jede Loge in Deutschland, auch unsere, ist im Vereinsregister des jeweiligen Amtsgerichts eingetragen. Es gibt eine Logensatzung, eine Jahreshauptversammlung, bei der der alte Vorstand entlastet und der neue gewählt wird.
Einige wenige Funktionen seien hier mit ihrer freimaurerischen Bezeichnung aufgelistet
Als Vereinsmitglied hat jeder Bruder einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der von der Jahreshauptversammlung festgelegt wird.
Leider können wir die Gemeinnützigkeit als Verein, wodurch z.B. auch Spenden steuerlich absetzbar wären, nicht bekommen, weil wir keine Frauen aufnehmen und somit die Hälfte der Bevölkerung ausschließen.